ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT (im Aufbau)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter
www.arc-innovations.de veröffentlichte Internetseite.
Die arc innovations GmbH ist sehr bemüht, diese Internetseite im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite ist aktuell noch nicht mit den Anforderungen der genannten Richtlinien vereinbar. Wir haben mit der Überarbeitung und dem Prozess zur Barrierefreiheit unserer Website begonnen. Da es sich hierbei um ein umfangreiches Projekt handelt, sind viele Bereiche unserer Seite aktuell noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
Bekannte Mängel, an denen wir aktuell arbeiten:
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Navigation & Bedienung: Die Website ist momentan noch nicht vollständig fehlerfrei per Tastatur bedienbar.
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Alternativtexte: Bilder, Grafiken und Bedienelemente verfügen teilweise noch nicht über die notwendigen Beschreibungen für Screenreader.
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Kontraste & Schriften: Einige Farbkominationen und Schriftgrößen entsprechen noch nicht den optimalen Kontrastrichtlinien. Links sind noch nicht unstrichen.
Die arc innovations GmbH ist dabei, den barrierefreien Zugang aufzubauen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 29. Mai 2025 erstellt.
Feedback und Kontakt
Wir sind dankbar für jedes Feedback zur Barrierefreiheit auf unserer Internetseite.
Haben Sie weitere Barrieren auf unserer Internetseite entdeckt oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit auf arc-innovations.de? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter
mail@arc-innovations.de oder nutzen Sie das Kontaktformular im unteren Bereich dieser Seite.
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.
Schlichtungsverfahren
Wir versuchen immer, Ihre Anfragen schnellstmöglich zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle, die sogenannte Ombudsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens nach BGG NRW §10d eine Lösung herbeizuführen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.
So erreichen Sie Ombudsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail:
ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet:
Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen